Die rasante industrielle Entwicklung bei gleichzeitig sorglosem Umgang mit umwelt-gefährdenden Stoffen und die ungeordnete Abfalldeponierung ohne ausreichende Schutzmaßnahmen bis in die 1980er Jahre haben Spuren hinterlassen. Zahlreiche Schadensfälle haben aufgezeigt, dass von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten sowie aufgelassenen Deponien erhebliche Gefahren für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft ausgehen können, die die Gesundheit von Mensch und die Umwelt beeinträchtigen.

Um die Gefährdung der menschlichen Gesundheit hintanzuhalten werden altlastenverdächtige Flächen als Altablagerungen und Altstandorte erfasst, die von ihnen ausgehenden Gefahren abgeschätzt und belastete Flächen (Altlasten) entsprechend saniert oder gesichert (Altlastensanierung in Österreich – Überblick in Stichworten von A - Z).

Nach einer Erstabschätzung werden Altlablagerungen und Altstandorte, von welchen aufgrund früherer Nutzungsformen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen, im Verdachtsflächenkataster registriert. Der österreichweite Verdachtsflächenkataster wird vom Umweltbundesamt geführt. Werden aufgrund der Erstabschätzung keine erheblichen Gefahren festgestellt, wird die Fläche im Verzeichnis für Altablagerungen und Altstandorte aufgenommen.
 


Umweltbundesamt: Altlasten in Österreich
 

Als Altlasten werden jene Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, von denen – nach Durchführung von Untersuchung und einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für Mensch oder Umwelt ausgehen. Diese Altlasten werden im Altlastenatlas erfasst. Der Altlastenatlas wird in Form einer Verordnung zweimal jährlich kundgemacht und beinhaltet die Anzahl und Bezeichnung der Altlasten in jedem Bundesland — (Altlastenverzeichnis am Beispiel Oberösterreich). Altlasten, bei denen die erforderlichen Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in der Altlasten-Verordnung entsprechend als gesichert oder saniert gekennzeichnet.

Für die Finanzierung der Altlastensanierung werden öffentliche Gelder vom Bund zur Verfügung gestellt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Altlastensanierungsgesetz sowie das Umweltförderungsgesetz. Grundsätzliche Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Ausweisung als Altlast mit Festlegung einer Prioritätenklasse. In Abhängigkeit der Prioritätenklasse der Altlast und des Status des Förderwerbers (Verschmutzungsverantwortlicher, Wettbewerbsteilnehmer) kann die Förderhöhe max. 95 % der förderfähigen Kosten betragen. Förderungsanträge können beispielsweise von Gemeinden, Abfallverbänden, Sanierungspflichtigen oder Liegenschaftseigentümern an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingereicht werden.

Die bisherigen Erhebungen lassen erwarten, dass es in Österreich ca. 80.000 Standorte gibt, an denen mit gesundheits- bzw. umweltgefährdenden Stoffen hantiert wurde bzw. wird. Rund 1.000 bis 2.000 davon werden als sanierungsbedürftig eingeschätzt.
 


 
Archiv-Bild: Sanierung Berger-Deponie  (NÖ)
 

 In Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes wurden bisher insgesamt ca. 40.000 Altablagerungen und 5.000 Altstandorte registriert, über 2.000 Verdachtsflächen erfasst und rund 220 Altlasten ausgewiesen. Von diesen 220 Altlasten wurden 70 bereits saniert, bei ca. 40 ist eine Sanierung derzeit in Durchführung (Stand Jänner 2006, Quelle: Umweltbundesamt). 
 Derzeit kommen hauptsächlich konventionelle Sanierungsverfahren (Dekontamination und Sicherung) wie Aushub und Räumung, Dichtwände und Behandlung des Grundwassers (Pump & Treat) zur Anwendung. Für die Zukunft gilt es, innovative Sanierungstechnologien zu fördern und Anwendungsbarrieren (geringe Erfahrungswerte, Einschätzung des Restrisikos etc.) zu überwinden.
 


 
Einsatz innovativer Sanierungsverfahren: Deponie Grubhof (OÖ)
 

In Bezug auf industrielle und gewerbliche Brachflächen wird vermutet, dass bei 15 % der ca. 4.000 Brachflächen ein Verdacht auf Boden- bzw. Grundwasserverunreinigung vorliegt. Allerdings wird davon ausgegangen, dass nur ein kleiner Teil der Gesamtfläche so erheblich belastet ist, dass eine Erklärung als Altlast zu erwarten ist (Quelle: Industrielle Brachflächen in Österreich).

 

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